Heilpraktikerprüfung 2026/2027: Termine, Anmeldung, Kosten und Ablauf

Die schriftliche Heilpraktikerprüfung findet in ganz Deutschland zweimal im Jahr statt: am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober. Die nächsten Termine sind der 14. Oktober 2026, der 17. März 2027 und der 13. Oktober 2027. Angemeldet wird beim Gesundheitsamt deines Wohnorts, je nach Amt drei bis sechs Monate vorher. Das ganze Verfahren kostet je nach Bundesland meist zwischen 350 und 800 Euro.
Die Termine bis 2028
Die Termine sind bundesweit gleich, weil alle Gesundheitsämter am selben Tag denselben Fragenbogen ausgeben. Nur so lässt sich verhindern, dass Fragen von einem Amt zum nächsten wandern. Die Regel ist einfach: dritter Mittwoch im März, zweiter Mittwoch im Oktober.
| Termin | Wochentag | Was | Anmeldung (Faustregel) |
|---|---|---|---|
| 14. Oktober 2026 | Mittwoch | Schriftliche Prüfung | war bis Juni/August 2026 |
| 17. März 2027 | Mittwoch | Schriftliche Prüfung | bis Mitte Dezember 2026 / Mitte Januar 2027 |
| 13. Oktober 2027 | Mittwoch | Schriftliche Prüfung | bis Juni/August 2027 |
| 15. März 2028 | Mittwoch | Schriftliche Prüfung | bis Dezember 2027 / Januar 2028 |
Die mündliche Prüfung kommt danach, frühestens drei Wochen nach dem schriftlichen Teil, meistens innerhalb von drei Monaten. Das ganze Verfahren, also schriftlich plus mündlich, muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein. Wer im März schriftlich besteht, ist in der Regel bis zum Sommer mündlich durch.
Nicht jedes Amt prüft zu beiden Terminen. Kleinere Gesundheitsämter bieten manchmal nur den März- oder nur den Oktober-Termin an oder schicken dich zu einem Nachbaramt. Deshalb ist die erste Frage bei der Anmeldung immer: Welche Termine bietet mein Amt an?
Die Anmeldefristen liegen oft weit vor dem Termin. Für den März musst du je nach Amt schon Mitte Dezember fertig sein, für den Oktober schon im Juni. Wer im Sommer beschließt, im Oktober anzutreten, ist meistens zu spät. Plan mit einem halben Jahr Vorlauf.
Wer darf überhaupt antreten?
Du brauchst keine Ausbildung an einer Heilpraktikerschule und keinen medizinischen Beruf. Das Gesetz stellt nur vier Bedingungen, und die prüft das Gesundheitsamt vor der Zulassung:
- Mindestens 25 Jahre alt am Tag der Antragstellung.
- Mindestens Hauptschulabschluss, also eine abgeschlossene neunjährige Schulbildung. Ein höherer Abschluss schadet nicht, ist aber nicht nötig.
- Gesundheitliche Eignung: ein ärztliches Attest, dass keine körperliche oder seelische Krankheit gegen die Berufsausübung spricht.
- Zuverlässigkeit: ein Führungszeugnis ohne Eintragungen, die gegen dich sprechen. Laufende Strafverfahren musst du angeben.
Der Rest ist Papier. Was die Ämter typischerweise sehen wollen:
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis (Formular vom Amt oder online)
- Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde (oft als beglaubigte Kopie)
- tabellarischer Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnis
- ärztliches Attest, nicht älter als drei Monate (bei manchen Ämtern nicht älter als ein Monat)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als drei Monate (beantragst du beim Bürgeramt, das Amt nennt dir die Belegart)
- eine Erklärung, ob du schon einmal einen Antrag gestellt hast
- falls du woanders gemeldet bist als da, wo du prüfen willst: eine Erklärung, wo du dich niederlassen willst
Zuständig ist das Gesundheitsamt an deinem Hauptwohnsitz. Wer in einer anderen Stadt prüfen will, braucht dafür einen Grund, zum Beispiel die geplante Praxis dort.
Die Anmeldung Schritt für Schritt
- Gesundheitsamt finden. Such nach „Heilpraktikerüberprüfung“ plus dem Namen deines Landkreises oder deiner Stadt. Auf der Seite stehen Fristen, Gebühren und die Unterlagenliste.
- Fristen aufschreiben. Für März meist Dezember oder Januar, für Oktober meist Juni bis August. Manche Ämter nehmen Anträge nur in einem festen Fenster an, zum Beispiel vom 1. Juli bis 15. Dezember für den März-Termin.
- Attest und Führungszeugnis früh beantragen. Beide dürfen nicht zu alt sein, brauchen aber ein paar Wochen. Das Führungszeugnis dauert oft zwei bis vier Wochen.
- Antrag mit allen Unterlagen abgeben. Fehlt etwas, gibt es keine Einladung. Die Ämter sind da streng, weil sie hunderte Anträge bearbeiten.
- Gebühr bezahlen. Meist kommt ein Gebührenbescheid, oft in zwei oder drei Teilen: bei Antragstellung, vor der schriftlichen und nach der mündlichen Prüfung.
- Einladung abwarten. Sie kommt einige Wochen vor dem Termin und nennt Ort, Uhrzeit und was du mitbringen darfst.
Was die Prüfung kostet
Die Gebühren legt jedes Bundesland selbst fest, manchmal sogar jedes Amt. Deshalb schwanken die Beträge stark. Ein paar Beispiele, wie sie im September 2026 auf den Seiten der Ämter stehen:
| Wo | Schriftlich | Mündlich | Erlaubnis/Urkunde | Gesamt bei Bestehen |
|---|---|---|---|---|
| Berlin | 110 € | 200 € (nach Bestehen) | 90 € (bei Antrag) | 400 € |
| Nürnberg (Bayern) | 250 € | 250 € | 275 € | 775 € |
| Landkreis Heilbronn (Baden-Württemberg) | 284 € | 233 € | 250 € | 767 € |
| Nordrhein-Westfalen (Landes-Gebührenordnung) | 210 € | 90 € | 52 € | 352 € (Köln nennt rund 550 €) |
| Bayern allgemein (Bayernportal) | Überprüfung bis 500 € | Entscheidung 150 bis 500 € | bis etwa 1.000 € |
Die Spanne liegt also meist zwischen 350 und 800 Euro, in Bayern kann es bis zu etwa 1.000 Euro werden. Wichtig: Diese Zahlen ändern sich, oft zum Jahreswechsel. Die einzige verlässliche Quelle ist die Gebührenordnung deines Amts. Die Tabelle soll dir nur zeigen, in welcher Größenordnung du rechnen musst.
Dazu kommen Nebenkosten, die kaum jemand einplant:
- Führungszeugnis: 13 Euro
- ärztliches Attest: je nach Praxis 20 bis 60 Euro, das zahlst du selbst
- Fahrt und eventuell Übernachtung, wenn die Prüfung in einer anderen Stadt stattfindet
- und der teuerste Posten: ein Fehlversuch. Wer durchfällt, stellt einen neuen Antrag und zahlt die Gebühren noch einmal, mindestens für den Teil, den er wiederholt.
So läuft der Prüfungstag
Schriftlich. Du bekommst 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren und hast 120 Minuten Zeit. Jede Frage hat fünf Antworten A bis E, und immer ist genau eine Antwort richtig, auch bei den Fragen, bei denen fünf Aussagen kombiniert werden („nur 1, 3 und 4 sind richtig“). Bestanden hast du mit 45 richtigen Antworten, das sind 75 Prozent. Zwei Minuten pro Frage sind genug Zeit, fast niemand scheitert an der Uhr. Das Ergebnis bekommst du schriftlich, meist innerhalb weniger Wochen.
Mündlich. Nur wer schriftlich bestanden hat, wird eingeladen. Die mündliche Prüfung dauert zwischen 30 und 60 Minuten, in manchen Ländern werden zwei Kandidaten gleichzeitig geprüft. Am Tisch sitzen ein Amtsarzt oder eine Amtsärztin, die die Prüfung leitet, und ein bis zwei Heilpraktiker als Beisitzer. Es geht nicht um Auswendiggelerntes, sondern um Fälle: „Zu Ihnen kommt ein Patient mit …“ Wie das läuft und welcher feste Weg dich durch jeden Fall trägt, steht im Artikel Die mündliche Heilpraktikerprüfung.
Offiziell heißt das Ganze übrigens nicht Prüfung, sondern Überprüfung. Der Unterschied ist mehr als ein Wort: Das Amt prüft nicht, ob du gut behandeln kannst. Es prüft, ob du eine Gefahr für die Volksgesundheit wärst. Deshalb geht es so oft um Grenzen, Verbote und Notfälle, und viel weniger um Naturheilverfahren.
Was passiert, wenn du durchfällst?
Dann ist das Verfahren beendet. Eine Wiederholung innerhalb desselben Antrags gibt es nicht, du stellst einen neuen Antrag und meldest dich zum nächsten Termin an. Wer schriftlich bestanden hat und mündlich durchfällt, muss bei den meisten Ämtern wieder beide Teile machen, weil das Verfahren als Ganzes zählt. Manche Ämter setzen eine Wartezeit vor dem nächsten Versuch. Auch das steht in den Hinweisen deines Amts, und es lohnt sich, das vorher zu wissen und nicht erst danach.
Viele melden sich zum ersten Termin an, der gerade erreichbar ist, und lernen dann gegen die Uhr. Besser andersherum: Erst den Lernstand ehrlich einschätzen, dann den Termin wählen. Zwischen Anmeldung und Prüfung liegen drei bis sechs Monate, und in dieser Zeit wächst der Druck von allein. Wer zu früh antritt, zahlt doppelt, mit Geld und mit Nerven.
Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (allgemeine Heilpraktikererlaubnis)
- setzt die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Beruf voraus
- berechtigt grundsätzlich zur Anwendung nicht verschreibungspflichtiger homöopathischer Arzneimittel
- berechtigt grundsätzlich zur Ausübung der Psychotherapie
- bescheinigt, dass der Inhaber über qualifizierte Kenntnisse der alternativen Heilmethoden verfügt
- schließt die Anwendung schulmedizinischer Behandlungsverfahren aus
- A nur 4 ist richtig
- B nur 2 und 3 sind richtig
- C nur 1, 2 und 3 sind richtig
- D nur 1, 3 und 4 sind richtig
- E nur 2, 3 und 5 sind richtig
Lösung anzeigen
Richtig ist B.
Die Erlaubnis berechtigt zur Anwendung nicht verschreibungspflichtiger homöopathischer Arzneimittel (2) und zur Ausübung von Psychotherapie (3). Falsch ist 1: Es ist keine abgeschlossene medizinische Ausbildung nötig. Falsch ist 4: Die Erlaubnis bescheinigt keine Kenntnisse in alternativen Heilmethoden, sie bescheinigt nur, dass du keine Gefahr für die Volksgesundheit bist. Falsch ist 5: Schulmedizinische Verfahren sind nicht ausgeschlossen, nur die Dinge, die Ärzten vorbehalten sind.
Genau diese Frage zeigt, worum es bei der Überprüfung geht: Sie ist keine Fachprüfung in Naturheilkunde, sondern ein Nachweis, dass du weißt, was du darfst und was nicht.
- Schriftlich: dritter Mittwoch im März, zweiter Mittwoch im Oktober. Nächste Termine 14.10.2026, 17.03.2027, 13.10.2027.
- Anmeldung beim Gesundheitsamt des Hauptwohnsitzes, drei bis sechs Monate vorher, mit Attest, Führungszeugnis, Lebenslauf, Zeugnis.
- Voraussetzungen: 25 Jahre, Hauptschulabschluss, gesundheitliche Eignung, Zuverlässigkeit. Keine Schule, kein Vorberuf nötig.
- 60 Fragen, 120 Minuten, 45 richtig. Danach 30 bis 60 Minuten mündlich vor Amtsarzt und Beisitzern.
- Kosten meist 350 bis 800 Euro, in Bayern bis etwa 1.000 Euro. Fehlversuch heißt neuer Antrag und neue Gebühr.
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