Die mündliche Heilpraktikerprüfung: Ablauf, Protokolle und der Standard in sieben Schritten

Die mündliche Heilpraktikerprüfung dauert 30 bis 60 Minuten. Vor dir sitzen ein Amtsarzt oder eine Amtsärztin und ein bis zwei Heilpraktiker als Beisitzer, und in fast jeder Prüfung bekommst du keinen Frage-Antwort-Marathon, sondern einen Patienten: „Zu Ihnen kommt jemand mit Fieber. Was machen Sie?“ Wer für diesen Moment einen festen Weg hat, sieben Schritte, immer dieselben, den kann kein Fall überraschen. Denn der Fall ändert sich, der Weg nie.
Worum es in der mündlichen Prüfung wirklich geht
Das Gesundheitsamt will nicht wissen, ob du gut Akupunktur kannst oder die beste Phytotherapie der Stadt machst. Es will eine einzige Frage beantwortet haben: Ist dieser Mensch eine Gefahr für die Volksgesundheit, wenn wir ihn auf Patienten loslassen? Und zur Gefahr wirst du nicht, indem du einen Schnupfen falsch behandelst. Sondern indem du etwas Bedrohliches nicht erkennst. Den Herzinfarkt, den du für Sodbrennen hältst. Den Scharlach, den du behandelst, obwohl du es nicht darfst. Den Tumor, den du mit Tee begleitest, statt den Patienten zum Arzt zu schicken.
Deshalb lautet die letzte Frage in jedem Fall immer gleich: Behandle ich diesen Patienten, oder schicke ich ihn weiter? Und wenn ich ihn weiterschicke, warum? Alles andere dient nur dieser einen Entscheidung.
Und noch etwas, bevor es losgeht: Der Prüfer kann nicht in deinen Kopf schauen. Er hört nur, was du sagst. Wenn du eine Krankheit ausschließt, aber nur im Stillen, existiert das für ihn nicht. Also sagst du alles laut, was du denkst. „Ich denke gerade an das. Das schließe ich aus, weil. Das behalte ich, weil.“ Ein Prüfer, der deinem Weg folgen kann, ist ein zufriedener Prüfer, selbst wenn du am Ende nicht auf die exakte Diagnose kommst.
So läuft die Prüfung ab
Die mündliche Prüfung kommt frühestens drei Wochen nach dem bestandenen schriftlichen Teil, meistens innerhalb von drei Monaten. Eingeladen wird nur, wer schriftlich die 45 richtigen Antworten hatte. Die Dauer liegt zwischen 30 und 60 Minuten, in manchen Ländern werden zwei Kandidaten nacheinander oder zusammen im Raum geprüft.
Am Tisch sitzt ein Arzt des Gesundheitsamts, der die Prüfung leitet und die meisten Fragen stellt, dazu ein bis zwei Heilpraktiker als Beisitzer, die mitfragen dürfen. Ein typischer Ablauf sieht so aus:
- Die Eingangsfrage. Sehr oft ganz am Anfang: „Was dürfen Sie als Heilpraktiker nicht?“ Das ist ein Geschenk, wenn du sortiert antwortest. Die Antwort steht im Artikel Behandlungsverbot Heilpraktiker: die komplette Liste.
- Ein bis drei Fälle. Ein Patient mit einem Leitsymptom. Halsschmerzen, Bauchweh, Müdigkeit, ein Kind mit Fieber. Du gehst den Fall durch, der Prüfer gibt dir auf Nachfrage die Befunde.
- Die Drehungen. Wenn du gut läufst, dreht der Prüfer den Fall: Jetzt hat der Patient plötzlich auch Nackensteife. Jetzt ist er Koch. Jetzt ist die Patientin schwanger. Damit prüft er, ob dein System trägt oder ob du nur einen auswendig gelernten Fall aufsagst.
- Eingestreute Wissensfragen. Meist aus dem Fall heraus: Wie hoch ist der normale Blutzucker? Welche Paragraphen? Was ist IPPAF?
- Das Ergebnis. Meist direkt danach, nach kurzer Beratung der Prüfer.
Was Prüfungsprotokolle bringen
Prüfungsprotokolle sind Gedächtnisprotokolle früherer Kandidaten: Wer war der Prüfer, welche Fälle kamen, was wurde nachgefragt. Sie sind nützlich, um die Handschrift eines Amts zu erkennen. Manche Prüfer lieben Infektionskrankheiten, andere fangen immer mit einem Notfall an, wieder andere fragen zu jedem Fall die Meldepflicht ab.
Aber Protokolle haben eine Grenze, und die ist wichtig: Wer versucht, die Fälle aus Protokollen auswendig zu lernen, lernt das Falsche. Der Prüfer stellt dir nicht denselben Fall wie letztes Jahr, und wenn doch, dreht er ihn anders. Was dich durch die Prüfung trägt, ist kein Fallkatalog, sondern ein Weg, den du bei jedem Fall gehst. Der kommt jetzt.
Der Standard: sieben Schritte
- Ich hole mir das Bild. In der Praxis siehst du den Patienten, in der Prüfung siehst du einen gesunden Prüfer, der einen Patienten im Kopf hat. Also fragst du als Allererstes: Wie sieht der Patient aus? Allgemeinzustand, Hautfarbe, atmet er normal, spricht er normal, wirkt er krank? Und sofort dahinter die zweite Türöffner-Frage: Seit wann? Frisch heißt roter Knopf: Atmung, Kreislauf, Bewusstsein prüfen. Ist eine dieser drei Funktionen bedroht, ist es ein Notfall, dann Rettungsdienst, und die ganze Anamnese fällt weg. Seit drei Wochen und der Patient sitzt normal vor dir: Dann hast du Zeit.
- Sammeln. Jetzt kommt der Teil, den die meisten überspringen, weil sie schon eine Idee haben. Erst sammeln, breit: Was kann das alles sein? Bei Husten: Erkältung, Bronchitis, Lungenentzündung, Asthma, Allergie, Keuchhusten, Tuberkulose, Lungentumor, Herzschwäche, Reflux, Lungenembolie. Auch die seltenen Dinger, die Zebras. Und zu jedem Kandidaten sagst du gleich: Ist das gefährlich? Steht das unter Behandlungsverbot? Ist das meldepflichtig? Ab jetzt hat jede Frage nur ein Ziel: dieses Spielfeld kleiner zu machen.
- Die Anamnese. Frag offen, keine Suggestivfragen. Nicht „Haben Sie starke Schmerzen?“, sondern „Beschreiben Sie mir Ihre Schmerzen.“ Die allererste Frage ist die offenste: „Was ist Ihnen sonst noch aufgefallen?“ Dann gezielt: die Beschwerde genau (wo, wie, wann schlimmer, einseitig, Verlauf), die Begleitsymptome systematisch (Fieber, Schmerz, Atemnot, Husten und Auswurf mit der Frage nach Blut, Stuhl und Urin, Haut, Schlaf, Appetit und Gewicht mit der Frage „ungewollt?“), dann was war davor (Unfall, Infekt, Reise, neues Medikament), und zwar mit der Inkubationszeit im Kopf: Wer seit drei Wochen müde ist, den fragst du nach dem Urlaub vor zwei Monaten. Bei jedem Verdacht auf Ansteckung der Infekt-Dreier: Wer hat das noch? Was gegessen? Wo gewesen? Plus Impfstatus. Und der Standardblock bei jedem Patienten: Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien, Rauchen und Alkohol, Beruf, Familie, Stress, bei Frauen Periode und mögliche Schwangerschaft. Nach jeder Antwort sagst du laut, was sie für dich bedeutet: „Kein Fieber, gut, dann rutscht die Nierenbeckenentzündung nach unten.“
- Die Untersuchung. Das Zauberwort heißt IPPAF: Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Funktionsprüfung. In dieser Reihenfolge, immer, auch wenn nicht jede Stufe bei jedem Organ etwas bringt. Und du untersuchst nicht alles, was du kannst, sondern das, was dein Spielfeld kleiner macht. Vorher sagst du, was du sehen oder hören willst und was der Befund bedeuten würde: „Ich höre die Lunge ab, ich will wissen, ob beide Seiten gleich belüftet sind, denn eine einseitig abgeschwächte Belüftung spräche für eine Lungenentzündung.“
- Das Labor, zuletzt und gezielt. Wer beim müden Patienten als Erstes „ein Blutbild“ will, hört vom Prüfer: „Und was heißt das konkret?“ Es heißt: Blut abnehmen, Patient geht nach Hause, kommt übermorgen wieder. Labor bestätigt oder widerlegt, was du nach Anamnese und Untersuchung schon vermutest. Was du sofort hast: Urin-Teststreifen, Blutzucker, Temperatur, Sauerstoffsättigung. Und was du nicht darfst: einen Erreger nachweisen bei Krankheiten, die unter § 24 Infektionsschutzgesetz fallen.
- Die Verdachtsdiagnose. Nicht Diagnose, Verdachtsdiagnose. „Ich habe den dringenden Verdacht auf X. Dafür sprechen eins, zwei, drei. Y halte ich für unwahrscheinlich, weil. Z kann ich nicht sicher ausschließen, deshalb werde ich das tun.“ Dieser eine Satz ist die halbe Prüfung. Und versuch nicht, deine erste Idee zu bestätigen. Versuch, sie zu widerlegen.
- Die Entscheidung. Behandle ich, oder schicke ich weiter? Dafür gibt es die vier Gründe für den Arztverweis, in dieser Reihenfolge, immer. Sie kommen gleich. Dazu die Meldepflicht prüfen. Und wenn du behandelst, dann mit Netz: Therapieversuch mit klaren Stoppkriterien und Wiedervorstellung. „Wenn Fieber kommt, wenn Blut auftaucht, wenn nach drei Tagen keine Besserung da ist, dann zum Arzt.“
Die vier Gründe für den Arztverweis
Einer dieser vier Gründe reicht, und du prüfst sie immer in dieser Reihenfolge:
- Notfall. Ist eine Vitalfunktion bedroht, Atmung, Kreislauf, Bewusstsein? Dann Rettungsdienst, alles Weitere erübrigt sich. Notfall ist immer der erste Gedanke, weil er alles andere überflüssig macht.
- Behandlungsverbot. Vor allem die Infektionskrankheiten nach § 24 Infektionsschutzgesetz, die sexuell übertragbaren Krankheiten, dazu Zahnheilkunde, Geburtshilfe, verschreibungspflichtige Medikamente, Betäubungsmittel, Röntgen, Leichenschau. Wenn ein Verbot greift, ist die Entscheidung gefallen, egal wie gut du es behandeln könntest.
- Sorgfaltspflicht. Der Fall, in dem du behandeln dürftest, es aber nicht solltest: Der Patient braucht ein Antibiotikum, eine Operation, eine Tumorbehandlung, eine Blutverdünnung. Wenn du ihn trotzdem selbst behandelst und die ärztliche Therapie unterbleibt, nimmt er Schaden.
- Weitergehende Verfahren. Du brauchst ein Röntgenbild, ein CT, einen Ultraschall, eine Magenspiegelung, ein Belastungs-EKG. Das hast du nicht. Also weiter.
Und wenn du sagst „ich schicke ihn zum Arzt“, kommt garantiert die Gegenfrage: „Warum? Was soll der Arzt machen, was Sie nicht können?“ Darauf musst du eine Antwort haben, mit dem Facharzt: „Zum Internisten, der macht das Belastungs-EKG.“ Und du musst die Krankheit beim Namen nennen können. „Verdacht auf Infektionskrankheit“ reicht nicht. Welche? Denn nur wenn du sie benennen kannst, weißt du, ob du sie melden musst.
Wer den Patienten mit Kopfschmerzen zum Neurologen schickt, weil es ein Tumor sein könnte, den mit Bauchweh zum Internisten und den mit dem eingewachsenen Zehennagel zum Chirurgen, kriegt irgendwann die Frage: „Warum wollen Sie eigentlich Heilpraktiker werden?“ Der Heilpraktiker darf behandeln, und er soll behandeln: die unkomplizierte Blasenentzündung, den Hexenschuss ohne Warnzeichen, die Erkältung, den Spannungskopfschmerz, die Arthrose. Aber jedes Behandeln mit Stoppkriterien, und jedes Wegschicken mit Begründung.
So klingt das am Tisch
Prüfer: „Zu Ihnen kommt eine 34-jährige Frau, seit zwei Tagen Halsschmerzen. Was machen Sie?“
Du: „Als Erstes hole ich mir das Bild: Wie sieht die Patientin aus, wirkt sie krank, hat sie Fieber, spricht sie normal, bekommt sie gut Luft?“
Prüfer: „Sie sieht müde aus, 38,5 Grad, spricht normal, keine Atemnot.“
Du: „Seit zwei Tagen, also frisch. Atmung und Kreislauf sind aber stabil, sie ist wach und klar, kein Notfall. Dann sammle ich: Das kann eine virale Erkältung sein, eine Streptokokken-Angina, ein Pfeiffersches Drüsenfieber, eine Diphtherie, ein Peritonsillarabszess. Von diesen steht die Streptokokken-Angina unter Behandlungsverbot, die Diphtherie ist meldepflichtig und ein Notfall. Deshalb frage ich jetzt gezielt: Hat jemand im Umfeld dasselbe? Sind die Mandeln belegt? Husten und Schnupfen dabei? Und ich schaue in den Hals: Ich will wissen, ob die Mandeln geschwollen sind, ob Eiterstippchen zu sehen sind, denn das spräche für Streptokokken.“
Merkst du, was passiert? Kein Skript wird durchgeblättert. Zwei Fragen, ein Notfall-Check, ein Spielfeld, und jede weitere Frage hat einen Grund. Genau das will der Prüfer sehen.
Drei Sätze, die dich retten
Wenn du im Fall hängst, holen dich diese drei Sätze immer wieder rein:
- „Wie sieht der Patient aus, und seit wann?“ Damit kommst du an jeder Stelle zurück auf den Weg.
- „Erst Notfall, dann Verbot, dann Sorgfalt, dann Verfahren.“ Damit triffst du immer eine saubere Entscheidung.
- „Ich denke laut.“ Der Prüfer will keinen Zauberer, der die Diagnose aus dem Hut zieht. Er will jemanden, dem er beim Denken zuschauen kann und der weiß, wo seine Grenzen sind.
Die typischen Fehler
- Das Skript im Kopf durchblättern. Der Prüfer fragt nicht „Erzählen Sie alles über die Nierenbeckenentzündung“. Er stellt dir einen Menschen hin.
- Labor zuerst. Blut abnehmen heißt, der Patient geht nach Hause. Erst fragen, erst untersuchen.
- Still denken. Was du nicht sagst, hat der Prüfer nicht gehört.
- Nur bestätigen wollen. Wer seine erste Idee bestätigen will, sieht nur, was passt. Das nennt man Fixierungsfehler, und er hat schon viele Zebras übersehen.
- Jeden wegschicken. Siehe oben. Behandeln mit Netz ist die Antwort, die der Prüfer hören will.
- Die Krankheit nicht benennen. Ohne Namen keine Aussage über Verbot und Meldepflicht.
Welche der folgenden Aussagen zu Infektionskrankheiten treffen zu?
- Leitsymptom parasitärer Erkrankungen ist ein großflächiges, konfluierendes, bräunlich-rosafarbenes Exanthem
- Bei viralen Erkrankungen tritt vor allem im Akutstadium häufig eine Leukopenie auf
- Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Infektionserkrankung sollte auch eine Reiseanamnese erhoben werden
- Bei bakteriellen oder parasitären Erkrankungen kann es im Rahmen einer Sepsis zu septischen Absiedelungen in Organen kommen
- Im Rahmen der Entfieberungsphase tritt typischerweise Schüttelfrost auf
- A nur 3 und 4 sind richtig
- B nur 1, 2 und 4 sind richtig
- C nur 1, 3 und 5 sind richtig
- D nur 2, 3 und 4 sind richtig
- E nur 2, 3, 4 und 5 sind richtig
Lösung anzeigen
Richtig ist D.
Bei Virusinfekten tritt im Akutstadium oft eine Leukopenie auf, also zu wenige weiße Blutkörperchen (2). Bei Verdacht auf eine Infektion gehört die Reiseanamnese dazu (3), genau das ist der Infekt-Dreier aus Schritt drei. Bei bakteriellen und parasitären Erkrankungen kann eine Sepsis zu Absiedelungen in Organen führen (4). Falsch ist 1: Ein großflächiger Ausschlag ist kein Leitsymptom parasitärer Erkrankungen. Falsch ist 5: Schüttelfrost gehört zum Fieberanstieg, nicht zur Entfieberung, da schwitzt man.
- Die mündliche Prüfung ist ein Patientenfall, kein Wissensabfrage-Marathon. 30 bis 60 Minuten, Amtsarzt plus Beisitzer.
- Zwei Türöffner-Fragen: Wie sieht der Patient aus? Seit wann? Frisch heißt roter Knopf: Atmung, Kreislauf, Bewusstsein.
- Erst sammeln, breit, mit den Zebras. Dann mit jeder Frage das Spielfeld kleiner machen und laut sagen, was du streichst.
- IPPAF, und nur das untersuchen, was dich weiterbringt. Labor zuletzt und gezielt.
- Verdachtsdiagnose begründen, dann die vier Gründe: Notfall, Verbot, Sorgfalt, Verfahren. Meldepflicht prüfen.
- Nicht jeden wegschicken, aber jedes Wegschicken begründen, mit Facharzt und Krankheitsnamen.
Heilpraktiker Wissen